Rahmenbedingungen

Ort

1050 Wien • Margaretenplatz 6/40 oder per Zoom

Honorar

Ich bitte Sie/dich das Honorar jeweils zeitnah nach Erhalt der monatlichen Honorarnote zu überweisen.

Das Honorar wird jeweils im Februar in der Höhe des Verbraucherpreisindexes (Inflationsanpassung) angehoben.

Therapiefrequenz

Nach Vereinbarung; vor allem zu Beginn der Therapie empfiehlt sich eine wöchentliche Frequenz.

Schweigepflicht

Ich bin an die im Psychotherapiegesetz verankerte psychotherapeutische Schweigepflicht gebunden, d.h. ich darf Inhalte der Therapiesitzungen nicht an dritte Personen – auch nicht Behörden – weitergeben. Sie selbst sind/du selbst bist natürlich an keinerlei Schweigepflicht gebunden.

Absage von Terminen

Als Absagefrist für vereinbarte Therapiesitzungen gilt der Vortag bis 24 Uhr. Als Absage sind eine SMS, eine Nachricht auf der Mailbox oder eine Mail ausreichend. Außerhalb dieser Frist verrechne ich den Termin.

Dokumentation und Weitergabe von Daten

Ich führe eine Dokumentation mit Name, Alter, Adresse, Telefonnummer, gegebenenfalls Diagnosen, Grund der Therapie und Daten der Therapiesitzungen. Diese Dokumentation kannst du/können Sie einsehen.

Die psychotherapeutische Schweigepflicht erlaubt mir keine Weitergabe von Daten und somit auch keine Einsicht der Dokumentationen durch andere Personen. 

Vereinzelte Weitergabe von Daten kann z.B. im Falle einer Abrechnung über Krankenkassen bzw. Verfassen von Stellungnahmen notwendig sein, wobei wir im Vorfeld detailliert besprechen würden, welche Daten in den Unterlagen festgehalten werden. Darüber hinaus würde ich Ihnen/dir die Unterlagen zur Weiterleitung aushändigen. Eine Weiterleitung durch mich erfolgt nicht.

Ärztliche Untersuchung

Bei Inanspruchnahme des Kostenzuschusses für Psychotherapie einer Krankenkasse, ist eine in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Diese muss vor der 2. (bezahlten) psychotherapeutischen Einheit stattfinden und wird in der Regel durch die/den/xien Hausärzt:in/Allgemeine:n Ärzt:in durchgeführt. Die Bestätigung dieser Untersuchung bitte ich dich/Sie zusammen mit der ersten Honorarnote bei der Krankenkasse einzureichen.

Auch bei Nicht-Inanspruchnahme des Kostenzuschusses ist eine Abklärung deiner/Ihrer Symptome durch eine:n Ärzt:in sinnvoll, falls dies nicht bereits im Vorfeld geschehen ist.